Heilberufs- und Berufsausweise in der Telematikinfrastruktur
Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sind für alle Berufe des Gesundheitswesens die digitalen Schlüssel zum vernetzten Gesundheitswesen. Die elektronischen Ausweise sind ungleich wichtiger als die jetzigen Papierausweise, die im Alltag selten benutzt werden. Ohne persönlichen elektronischen Ausweis können Ärztinnen und Ärzte zukünftig weder auf die elektronische Gesundheitskarte, noch auf elektronische Arztbriefe oder elektronische Patientenakten zugreifen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Äußerlich ist der elektronische Heilberufsausweis ein Sichtausweis im Scheckkartenformat, auf dem der Name des Inhabers, die Gültigkeitsdauer, ein Passfoto des Inhabers und ein spezielles Hologramm aufgebracht sind.
Technisch verfügen die neuen elektronischen Ausweise als Chipkarten über einen hochwertigen Mini-Computer, der nach Zustimmung des Patienten u.a. den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte erlaubt und es ermöglicht, elektronische Dokumente mit Hilfe hochsicherer Verschlüsselung zu versenden und zu empfangen. Die Sicherheitsfunktionen gestatten es dem Karteninhaber weiterhin, sich gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte als „Arzt“ auszuweisen. Dies ist im Sozialgesetzbuch V für den Zugriff auf medizinische Angaben zwingend vorgeschrieben, um so den Datenschutz für die hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten der Versicherten zu gewährleisten.
Mit der qualifizierten Digitalen Signatur können zukünftig elektronische Rezepte, Arztbriefe etc. rechtsgültig signiert werden, so dass diese einem handschriftlich unterzeichneten Dokument gleichgestellt sind.
Der Arzt kann sich mit dem elektronischen Heilberufsausweis u.a. (Beispiele aus Projekten in NRW, vgl. egesundheit.nrw.de)
- in sichere Netze einwählen und auf höchstem Sicherheitsstandard Daten übertragen. Solche Netze gibt es bereits, sie werden derzeit von den KVen zertifiziert
- Er kann auf diesem Weg z.B. seine Abrechnungen mit der KV online erledigen und unklare Abrechnungsfälle in seinem System selbst korrigieren, was mit einem erheblichen Zeitgewinn verbunden ist.
- Er kann auf elektronische Patientenakten zugreifen
- Er kann elektronische Formulare nutzen und insbesondere die aufwendigen Dokumentationsbögen für die Disease Management Programme wesentlich zeitsparender übermitteln
- Er kann die Qualitätssicherung z.B. im Rahmen der onkologischen Dokumentation elektronisch durchführen und auch die Daten für das Krebsregister sicher eingeben
- Er kann aus der Arztpraxis heraus über einen zertifizierten Recherchedienst im Internet surfen
- Er kann Statistiken z.B. der Kassenärztlichen Vereinigungen aber auch Fachinformationsdienste und inzwischen auch zahlreiche Serviceleistungen privater Anbieter wie den Arztpraxissoftwareherstellern online nutzen
- Und schließlich kann der Arzt Emails und damit auch den Arztbrief verschlüsselt versenden und auf diesem Weg z.B. den Behandlungsauftrag und die Befunde für eine Krankenhauseinweisung online übermitteln.
Die Ärzte sind mit den elektronischen Heilberufsausweisen nach der endgültigen HBA-Spezifikation – Version 2.10 – Vorreiter in Deutschland. Zusätzlich haben auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Zahnärzte und Apotheker bereits umfangreiche Vorarbeiten für die Herausgabe der elektronischen Heilberufsausweise geleistet.
Die Ausgabe der elektronischen Arztausweise hat auch eine wichtige Pilotfunktion, um die Funktionsfähigkeit der organisatorischen Abläufe zu demonstrieren und zukünftig für weitere Berufsgruppen – Heilberufe und sonstige Fachberufe im Gesundheitswesen – anzuwenden.
Mit dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen werden alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen umfassend elektronisch miteinander vernetzt.
Bundesweit werden elektronische Heilberufs- und Berufsausweise von insgesamt rund 410.000 Angehörigen der verkammerten Heilberufe, d.h. Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie von rund zwei Millionen Angehörigen von Fachberufen im Gesundheitswesen und im Gesundheitshandwerk benötigt.
Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise werden im Zusammenwirken mit der elektronischen Gesundheitskarte und allen anderen Elementen einer Telematik-Infrastruktur die Abläufe im System des deutschen Gesundheitswesens radikal verändern, indem sie die Nachteile einer fehlenden Vernetzung beheben, namentlich
- Unnötige Doppeluntersuchungen und mit Verschwendung von Ressourcen,
- verlängerte Behandlungsphasen durch verzögerte Informationsübermittlung,
- fehlende Transparenz zwischen den Behandlungsinstitutionen insbesondere im Hinblick auf die medizinische Vorgeschichte des Patienten.
An dieser zugrundeliegenden Infrastruktur wird derzeit an vielen Stellen gearbeitet. Mit Hochdruck bemühen sich das Bundesgesundheitsministerium, die Kostenträger und Leistungserbringer auf der Bundesebene, die Länder, aber auch die Industrie darum, die technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau einer umfassenden Telematik-Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen zu schaffen.